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Allgemeine Geschäftsbedingungen
JENNIFER GILLES | FOTOGRAFIE

1) Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen der Fotografin Jennifer Gilles (nachfolgend „Fotografin“)

1.2 Mit der Auftragsannahme erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB.

1.3 Sofern in einer schriftlichen Auftragsbestätigung von der Fotografin Vereinbarungen aufgeführt werden, die im Widerspruch zu Regelungen in diesen AGB stehen, so gelten die in der schriftlichen Auftragsbestätigung aufgeführten Bedingungen.

 

2) Leistungen

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung fotografischer Dienstleistungen gemäß dem im Einzelauftrag beschriebenen Leistungsumfang. Der konkrete Leistungsumfang wird schriftlich in der Auftragsbestätigung festgelegt, die Bestandteil dieses Vertrages ist.

 

3) Zustandekommen von Verträgen

3.1 Sofern die Fotografin kein ausdrückliches, schriftliches Anderes erklärt, gelten Angebote als freibleibend, unverbindlich und dienen lediglich der Einladung zur Buchung des angebotenen Leistungsumfangs.

3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Fotografin zustande.

3.3 Änderungen der in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungsinhalte oder Konditionen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die Fotografin.

 

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise richten sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.

4.2 Zusätzliche Leistungen, wie zusätzliche Stundenhonorare, die vor Leistungserbringung in der Auftragsbestätigung nicht ausgewiesen werden und im Nachhinein vereinbart werden, werden gesondert in Rechnung gestellt

4.3 Zahlungsbedingungen: Die Rechnung wird nach Leistungserbringung erstellt. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

4.4 Bei Zahlungsverzug behält sich die Fotografin das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

 

5) Termine und Termineinhaltung

5.1 Termine werden nach Vereinbarung festgelegt. Änderungen des Termins bedürfen der Textform und erfolgen nach gegenseitiger Zustimmung.

5.2 Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin liegen, wie unvorhersehbares Wetter, unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.

5.3 Im Krankheitsfall der Fotografin wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Die Fotografin bemüht sich um einen zeitnahen Ersatztermin.

Ist kein Ersatztermin innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens möglich, kann der Auftraggeber nach Wahl der Fotografin vom Vertrag zurücktreten oder eine Erstattung bereits gezahlter Beträge verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern der Ausfall auf Krankheit beruht und kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

 

6) Nutzungsrechte

6.1 Das Eigentum/Urheberrecht an den fotografischen Werken verbleibt bei der Fotografin. Der Auftraggeber erhält einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den vertraglich vereinbarten Nutzungsarten (z. B. private Nutzung, geschäftliche Nutzung, Social Media), soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

6.2 Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte: Jegliche Weitergabe, Veröffentlichung oder Bearbeitung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

6.3 Die Nutzungsrechte gelten zeitlich unbegrenzt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Falls eine begrenzte Nutzungsdauer vereinbart wird, gilt diese Regelung vorrangig.

 

7) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die vereinbarten Shootinglocations eigenständig erreicht werden. Alle erforderlichen Genehmigungen oder Access-Berechtigungen, die zum Einlass der Shootinglocation benötigt werden, beschafft der Auftraggeber, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

7.2 Ist der Auftraggeber krankheitsbedingt verhindert, teilt er dies der Fotografin unverzüglich mit. Die Fotografin ist zu einer Terminverschiebung nur verpflichtet, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.

7.3 Verletzungen von Pflichten des Auftraggebers können die Leistungserbringung beeinträchtigen; hierfür haftet der Auftraggeber.

 

8) Bildbearbeitung und Lieferumfang

8.1 Die Fotografin bearbeitet die ausgewählten Aufnahmen gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang. Welche Bilder als gut befunden und bearbeitet werden, liegt im Ermessen der Fotografin.

8.2 Die fertigen Bilder werden dem Auftraggeber in digitaler Form übergeben.

8.3 Lieferfristen richten sich nach dem vereinbarten Zeitplan. Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs liegen, bleiben vorbehalten.

 

9) Gewährleistung und Mängelrüge

9.1 Die Fotografin gewährleistet, dass die gelieferten Arbeiten den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

9.2 Offene Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Leistungen, an die Fotografin gemeldet werden.

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